Leserfrage

Wird unser ziviles Produkt automatisch ein Rüstungsgut, wenn wir es an ein Rüstungsunternehmen liefern?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Holger Schmidbaur

03.08.2026 · 2 Min Lesezeit

FRAGE: Unser mittelständisches Unternehmen produziert hochwertige, standardisierte Industriekomponenten (z. B. spezielle Ventile, Dichtungen oder Verbindungselemente). Diese Waren sind von ihren technischen Parametern her nicht in der Ausfuhrliste (Teil I Abschnitt A oder B) oder in der EU-Dual-Use-Verordnung (Anhang I) erfasst – es handelt sich also um klassische „Everyday-Items“. Nun hat unser Vertrieb einen lukrativen Rahmenvertrag mit einem großen, europäischen Verteidigungskonzern abgeschlossen. Die Komponenten werden für die Energieversorgung der Hallen benötigt. Dennoch herrscht bei uns in der Versandabteilung nun helle Aufregung: Die Sorge steht im Raum, dass allein durch den Empfängerstatus die gesamte Ware exportkontrollrechtlich „kontaminiert“ wird und aufwendige Genehmigungsverfahren drohen. Ist das so?

ANTWORT von Holger Schmidbaur: Diese Konstellation führt in vielen Unternehmen zu einer Schockstarre in der Logistikkette. Sobald das Stichwort „Rüstungskonzern“ fällt, greifen oft starre, interne Sicherheitsmechanismen, die den Warenfluss blockieren. Sendungen bleiben im Versandbereich stehen, zugesagte Liefertermine geraten ins Wanken und der Vertrieb sieht die mühsam aufgebaute Kundenbeziehung gefährdet. Für die Exportkontrolle bedeutet dies: Sie müssen die Emotionen aus dem Prozess nehmen, den Sachverhalt rechtlich sauber entflechten und den Kollegen im Versand eine klare, rechtssichere Freigabematrix an die Hand geben.

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