Wie Sie am besten agieren: Art. 5 VO (EU) 2021/821 macht die Lücke zwischen den Ausfuhrlisten zur eigentlichen Risikozone. Verankern Sie das 3-stufige Screening in Ihrem ICP, führen Sie güter-, länder- und auf den Endverwender bezogenes Wissen an einer zentralen Stelle zusammen und dokumentieren Sie jeden Schritt.
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