Warum die Risikoanalyse unverzichtbar ist
Sowohl das BAFA als auch die EU-Empfehlung 2019/1318 betonen: Ein ICP muss wirksame, geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen – bezogen auf ihre individuellen unternehmensspezifischen Risiken. Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt davon ab, welchen außenwirtschaftsrechtlichen Regelungen Ihr Unternehmen unterliegt und wie wahrscheinlich ein Verstoß gegen diese Regelungen ist.
