Leserfrage

Wie bestätige ich den nicht präferenziellen Ursprung bei Einfuhren aus USA für die zollfreie Einfuhr?

FRAGE: Für den zollfreien Import von Waren aus Amerika benötigt man laut zoll.de die Nachweise des nicht präferenziellen Ursprungs plus den Direktbeförderungsnachweis. Da wir häufig Testmaterial erhalten, für die wir […]

Sabine Wazlawik

30.07.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE: Für den zollfreien Import von Waren aus Amerika benötigt man laut zoll.de die Nachweise des nicht präferenziellen Ursprungs plus den Direktbeförderungsnachweis. Da wir häufig Testmaterial erhalten, für die wir keine offizielle Handelsrechnung erhalten, ist meine Frage nun, ob es auch reicht, wenn der nicht präferenzielle Ursprung auf einer Proformarechnung angegeben wird.

ANTWORT: Nach den aktuellen Informationen der Zollverwaltung muss für die zollfreie Einfuhr begünstigter Waren aus den USA der nicht präferenzielle Ursprung der Waren nachgewiesen werden. Anders als bei klassischen Freihandelsabkommen gibt es dafür keinen fest vorgeschriebenen Ursprungsnachweis. Vielmehr können als Nachweise verschiedene Unterlagen dienen, aus denen hervorgeht, dass die Ware ihren nicht präferenziellen Ursprung nach den Ursprungsregeln des Zollkodex der Union erworben hat. Als Beispiele nennt der Zoll ausdrücklich Rechnungen, Kalkulations- und Fertigungsunterlagen oder Lieferscheine. Vor diesem Hintergrund spricht grundsätzlich nichts dagegen, dass der nicht präferenzielle Ursprung auf einer Proformarechnung angegeben wird – insbesondere dann, wenn für kostenlose Testmuster oder Versuchsmaterial keine Handelsrechnung erstellt wird. Entscheidend ist jedoch nicht die Bezeichnung des Dokuments als Proformarechnung, sondern dass die Unterlage den Ursprung der Waren nachvollziehbar dokumentiert.

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