Industriewaren können Sie schon heute zollfrei einführen
Aufgrund des seit dem Jahr 2000 bestehenden Abkommens erhebt Mexiko auf EU-Industriewaren keine Einfuhrzölle. Bei Agrarprodukten ist das Bild differenzierter: Für einige gelten gemischte Zölle. Sie werden zugleich nach einem Prozentsatz des Zollwerts und nach einer Mengeneinheit bemessen. Ein Beispiel ist Kaugummi der mexikanischen Unterposition 1704.10.01: 16 Prozent plus 0,39586 US-Dollar je Kilogramm. Genau an diesen Agrarzöllen setzt die Modernisierung an.
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