Top-Thema

Emerging Technologies und die EU-Dual-Use-Liste: So machen Sie Ihre Exportkontrolle zukunftssicher

Drei Tage. So lange dauerte es im Juni 2026, bis ein einziger US-Erlass zwei der leistungsfähigsten KI-Modelle der Welt für sämtliche Nutzer außerhalb der USA vom Netz nahm. Der Fall ist mehr als eine Tech-Schlagzeile – er zeigt eine Zeitenwende: Exportkontrolle erfasst längst nicht mehr nur Maschinen, Chemikalien oder Software auf einem Datenträger, sondern den Zugang zur Technologie selbst. Für Sie als Exporteur heißt das: Emerging Technologies wie Künstliche Intelligenz, Quantencomputing und Hochleistungselektronik rücken ins Zentrum der Kontrolllisten. Wer das früh versteht, vermeidet teure Überraschungen.

Julianna Straib-Lorenz

30.07.2026 · 5 Min Lesezeit

Was „Emerging Technologies“ überhaupt sind – und warum sie Sie betreffen

Unter Emerging Technologies versteht man neu aufkommende Schlüsseltechnologien mit doppeltem Verwendungszweck: zivil nützlich, militärisch brisant. Dazu zählen heute vor allem KI und Hochleistungsrechnen, Quantentechnologie, fortschrittliche Halbleiter, Biotechnologie und additive Fertigung. Das Tückische daran: Diese Güter sind oft immateriell. Sie passieren keine Grenze auf einem Lkw, sondern werden über eine Cloud, einen API-Zugang oder einen Datentransfer „ausgeführt“. Genau da setzt die moderne Exportkontrolle an – und genau da wird es für Unternehmen unübersichtlich, die bisher nur an klassische Warenströme gedacht haben.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Zollrecht aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Informationen über aktuelle Vorschriften für mehr Sicherheit im Auslandsgeschäft
  • Erklärungen zu Neuerungen im Zollrecht für die tägliche Zollabwicklung
  • Rechtssicheren Praxisempfehlungen für Ihren Erfolg im Außenhandel
Header_ZOL_print-min