Leserfrage

Was tun wir, wenn der BE-Anteil nicht zugeordnet werden kann?

FRAGE: Unser Unternehmen verfügt über ein Verwahrlager, aus dem wir Waren für die aktive Veredelung entnehmen oder diese direkt in den freien Verkehr überführen möchten. Nun haben wir einen Vorgang […]

Kerstin Velhorst

12.08.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE: Unser Unternehmen verfügt über ein Verwahrlager, aus dem wir Waren für die aktive Veredelung entnehmen oder diese direkt in den freien Verkehr überführen möchten. Nun haben wir einen Vorgang mit folgender Fehlermeldung in unserem System: „Der BE-Anteil kann nicht zugeordnet werden.“ Was bedeutet das?

ANTWORT: Der Begriff „BE-Anteil“ steht für Beendigungsanteil und wird oft beim Import von Waren verwendet. Ein Beispiel: Güter werden in die EU geliefert und sollen innerhalb des Binnenmarkts in ihrem Zollstatus „unverzollt“ transportiert werden. Das geschieht mit dem Versanddokument T1. Das wird beim Empfänger entgegengenommen, geprüft und, wenn alles in Ordnung ist, werden die Güter eingelagert, zum Beispiel in einem Verwahrlager. Nun muss über die eingelagerte Position innerhalb von 90 Tagen zollrechtlich verfügt werden – in Ihrem Fall mit einer aktiven Veredelung oder einer Abfertigung zum freien Verkehr. Dabei werden die eingelagerten Güter mit ihrer Registriernummer angesprochen. Möchten Sie nun das Verfahren der aktiven Veredelung eröffnen, erwartet dieses Verfahren die Ablösung eines vorangegangenen Verfahrens und möchte dieses beenden. Hier kommt dann der Beendigungsanteil zum Tragen. Dieser kann unter Umständen vom System nicht zugeordnet werden. Prüfen Sie beim Ansprechen der Beendigungsanteile auf der Positionsebene die vorangegangenen Papiere – das Vorpapier. Hier sollte das Kürzel „ATNEU“ stehen. In der geforderten Registriernummer tragen Sie dann die Nummer der Vorübergehenden Verwahrung ein. Sprechen Sie unter Umständen mit Ihrem Zollamt, ob die Abfrage des Vorpapiers auf Kopf- oder Positionsebene erfolgen muss. Hier gab es eine Prozessänderung, die unseres Wissens nach unterschiedlich gehandhabt wird.





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