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EUDR: Kommission legt Maßnahmenpaket zur Umsetzung der Entwaldungsverordnung vor

Die Kommission hat zwei Maßnahmen beschlossen, um die Umsetzung der EU‑Entwaldungsverordnung (EUDR) zu unterstützen, die ab Ende Dezember gilt. Hiermit schafft sie frühzeitig die technischen und rechtlichen Grundlagen, damit Unternehmen und Behörden die neuen Pflichten reibungslos anwenden können.

Birgit Susdorf

12.08.2026 · 2 Min Lesezeit

Ein delegierter Rechtsakt aktualisiert die Liste der Produkte und fasst sie übersichtlicher zusammen

Kernpunkte der aktualiserten EU-Entwaldungsverordnung sind: neue Regeln für Sorgfaltspflichterklärungen, vereinfachte Erklärungen für Kleinst-/Kleinbetriebe, Notfallregelungen sowie technische Anpassungen zur Vereinfachung des EU-Informationssystems.

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