Die bisherigen EU-Stahlschutzmaßnahmen sind zum 30.6.2026 ausgelaufen und wurden zum 1.7.2026 durch neue Maßnahmen ersetzt. Mit der veröffentlichten Durchführungsverordnung hat die Kommission die länderspezifische Aufteilung der Zollkontingente auf die Handelspartner der EU festgelegt.
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