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Allgemeine Genehmigungen in der Exportkontrolle: Was Sie jetzt für eine erfolgreiche Nutzung beachten müssen

Wenn Sie Produzent oder Händler von Dual-Use- oder Rüstungsgütern sind, wissen Sie um die langen Wartezeiten bis zur Erteilung einer Ausfuhr- bzw. Verbringungsgenehmigung. Da liegt der Traum von einer Abkürzung nahe: Die Allgemeine Genehmigung (AGG) löst das Warten scheinbar in Luft auf. Doch seien Sie nicht zu schnell – eine genaue und sorgfältige Prüfung der AGG muss für Sie an erster Stelle kommen! Wir haben Ihnen die wichtigsten Fakten zu den AGG in der Exportkontrolle zusammengefasst und zeigen Ihnen anhand von zwei Beispielen, worauf Sie bei der Prüfung unbedingt achten müssen. Optimal geprüft, spart Ihnen die AGG nicht nur jetzt viel Zeit, sondern sorgt auch langfristig für die notwendige Compliance in Ihrem Unternehmen.

Svenja Sausen

12.08.2026 · 8 Min Lesezeit

Was genau ist eine Allgemeine Genehmigung (AGG)?

Wenn Sie ein genehmigungspflichtiges Geschäft abwickeln möchten, müssen Sie bei der zuständigen Behörde vorab eine Einzelgenehmigung beantragen. Erst wenn Ihnen diese vorliegt, dürfen Sie die Geschäftsabwicklung tatsächlich durchführen.

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