Leserfrage

Was mache ich, wenn nachträglich Frachtkosten berechnet und gezahlt werden?

FRAGE: Wir haben vor Kurzem festgestellt, dass ein Lieferant trotz der vereinbarten Lieferbedingung DAP immer wieder nachträglich Frachtkosten berechnet. Diese wurden in der Zollanmeldung natürlich nicht berücksichtigt. Was müssen wir […]

Sabine Wazlawik

27.04.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE: Wir haben vor Kurzem festgestellt, dass ein Lieferant trotz der vereinbarten Lieferbedingung DAP immer wieder nachträglich Frachtkosten berechnet. Diese wurden in der Zollanmeldung natürlich nicht berücksichtigt. Was müssen wir jetzt tun und wie können wir diese Problematik in Zukunft verhindern?

ANTWORT: Werden Ihnen nachträglich Frachtkosten für eine Lieferung in Rechnung gestellt, dann müssen Sie zuerst einmal prüfen, ob diese bei der Verzollung mit berücksichtigt wurden. In der Regel ist dies nicht der Fall. Da diese Frachtkosten jedoch für die Lieferung angefallen sind, müssen sie zollwerterhöhend angemeldet werden. Bei der Lieferbedingung DAP ist dies natürlich erst einmal etwas verwirrend, da sie eigentlich aussagt, dass alle Frachtkosten im Rechnungspreis enthalten sind. Dies war dann wohl nicht der Fall. Berechnen Sie mit den jetzt vorliegenden Kosten Ihren Zollwert neu, und prüfen Sie, ob Sie mehr als 5 Euro Zollabgabe n nachzahlen müssten. Ist das der Fall, müssen Sie einen Nacherhebungsantrag bei der jeweils zuständigen Zollstelle in Auftrag geben, der für die Einfuhrabfertigung zuständig war. Im zweiten Schritt gehen Sie der Frage nach, warum in dem Fall nachträgliche Frachtkosten angefallen sind. Das kann mehrere Gründe haben. Beinhaltet der vereinbarte DAP-Preis beispielsweise nur eine Seefrachtrate, und musste die Sendung ausnahmsweise schnell per Luftfracht verschickt werden, dann sind natürlich zusätzliche Frachtkosten angefallen. Das werden Sie auch in der Praxis schwer in den Griff bekommen können. Anders wäre es, wenn grundsätzlich nachträgliche Frachtkosten berechnet werden. Dann muss entweder die Lieferbedingung angepasst werden oder die Frachtkosten müssen in den Stückpreis mit einberechnet werden. Klären Sie mit Ihrer Einkaufsabteilung, ob es dafür eine Lösung gibt.





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