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Unterlagencodierung bei Ausfuhren in den Iran: So setzen Sie die neuen Vorgaben korrekt um

Wenn Sie Güter oder Technologien mit Bestimmungsland Iran exportieren, gibt es eine wichtige Änderung: Die EU-Kommission hat eine neue Unterlagencodierung eingeführt. Diese betrifft die in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 aufgeführten Güter und Technologien, die potenziell mit nicht JCPOA (The Joint Comprehensive Plan of Action)-konformen Tätigkeiten in Verbindung stehen könnten. Ab sofort müssen Sie die neue Codierung bei Ihrer ATLAS-Ausfuhranmeldung nutzen.

Julianna Straib-Lorenz

13.02.2025 · 2 Min Lesezeit

Wenn Sie Güter oder Technologien mit Bestimmungsland Iran exportieren, gibt es eine wichtige Änderung: Die EU-Kommission hat eine neue Unterlagencodierung eingeführt. Diese betrifft die in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 267/2012 aufgeführten Güter und Technologien, die potenziell mit nicht JCPOA (The Joint Comprehensive Plan of Action)-konformen Tätigkeiten in Verbindung stehen könnten. Ab sofort müssen Sie die neue Codierung bei Ihrer ATLAS-Ausfuhranmeldung nutzen.

Die neue Codierung im Überblick

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