FRAGE:
Wir sind ein Produzent für Elektronikteile und liefern Waren in die Schweiz. Unser schweizer Kunde fragte nun bei uns an, wie das von uns ausgestellte Warenbegleitpapier EUR.1 für Indien anwendbar ist. In der Datenbank Warenursprung und Präferenzen WUP-Online ist es noch nicht eingepflegt. Da finden wir nur das einseitige Abkommen, in dem die EU Präferenzen gewährt. Wie können wir hier verfahren? Können wir die Aussagen kombinieren, schließlich sind Deutschland und die Schweiz in Europa beheimatet?
ANTWORT:
Die Schweiz gehört zur Europäische Freihandelsassoziation oder European Free Trade Association, kurz EFTA. Die EFTA umfasst 4 Länder: Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen. Der wirtschaftliche Staatenverbund EFTA hat ein Freihandelsabkommen mit Indien abgeschlossen. Dieses Abkommen ist am 1.10.2025 in Kraft getreten.
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