Diese Übergangsregelung bestand bis zum 1. Mai 2024
Seit dem 15.03.2020, mitten in der Corona-Zeit, hat die EU-Kommission eine Übergangsregelung geschaffen, die den Handel vereinfacht und die Durchfahrt für LKWs beschleunigt hat. Inhalt dieser Übergangsregelung war, dass die digitale Ausstellung einer Warenverkehrsbescheinigung A.TR ohne Unterschrift des türkischen Zolls Gültigkeit besaß.
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