Ein häufiges Problem in der Zollabwicklung ist das fehlende CE‑Kennzeichen bei Importwaren.
Vielen ist nicht bewusst, dass dieses Zeichen zwingend erforderlich ist, um Waren in den freien Verkehr der EU zu überführen. Es bestätigt, dass ein Produkt die grundlegenden EU‑Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen erfüllt – ob Spielzeug, Maschine oder Elektrogerät. Ohne CE-Kennzeichnung gilt die Ware für den Zoll als nicht verkehrsfähig nach EU‑Recht.
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