Die Geschäftsführung bekennt sich einmal zur Exportkontrolle – das reicht nicht
Das BAFA macht unmissverständlich klar: Compliance im Außenwirtschaftsverkehr funktioniert nur, wenn die Unternehmensleitung die Vorgaben der Exportkontrolle ernst nimmt und ihre Einhaltung einfordert. Auch die EU-Empfehlung 2019/1318 nennt das Bekenntnis der Geschäftsführung als erstes von 9 Kernelementen eines wirksamen ICP (Internal Compliance Programme).
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