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So einfach gestalten Sie einen „Code of Conduct“ – und sind in der Exportkontrolle auf der sicheren Seite

Sie exportieren Güter mit doppeltem Verwendungszweck oder Rüstungsgüter? Dann brauchen Sie mehr als nur ein funktionierendes Kontrollsystem – Sie brauchen ein klares Bekenntnis Ihrer Unternehmensleitung zur Exportkontrolle. Genau das leistet ein „Code of Conduct“.

Julianna Straib-Lorenz

11.05.2026 · 2 Min Lesezeit

Die Geschäftsführung bekennt sich einmal zur Exportkontrolle – das reicht nicht

Das BAFA macht unmissverständlich klar: Compliance im Außenwirtschaftsverkehr funktioniert nur, wenn die Unternehmensleitung die Vorgaben der Exportkontrolle ernst nimmt und ihre Einhaltung einfordert. Auch die EU-Empfehlung 2019/1318 nennt das Bekenntnis der Geschäftsführung als erstes von 9 Kernelementen eines wirksamen ICP (Internal Compliance Programme).

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