Kurzmeldung

So begegnen Sie den revidierten Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzregeln zum 1.1.2025 professionell

Am 1.1.2025 tritt das revidierte Regionale Übereinkommen über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzregeln (PEM) in Kraft. Aufgrund des noch ausstehenden Ratifizierungsprozesses einiger Partnerstaaten wird jedoch im Jahr 2025 eine Übergangsphase notwendig sein, in der 2 verschiedene Regelwerke parallel zur Anwendung kommen. Was das für Sie, Ihr Unternehmen und Ihre individuellen Prozesse bedeutet, erfahren Sie hier.

Holger Schmidbaur

19.12.2024 · 2 Min Lesezeit

2 parallele Regelwerke ab 1.1.2025

„Alte“ PEM-Regeln: Ursprungsregeln des bisherigen ­PEM-Übereinkommens. Revidierte PEM-Regeln: Ursprungsregeln des aktualisierten Übereinkommens. Wichtig: Diese parallele Anwendung wird voraussichtlich bis zum 31.12.2025 möglich sein. Danach sollen ausschließlich die revidierten Ursprungsregeln gelten.

Ja, die Präferenznachweise bleiben weiterhin gültig

Anerkennung bestehender Nachweise: Alle Präferenznachweise, die vor dem 1.1.2025 ausgestellt wurden, bleiben auch nach diesem Datum im Rahmen ihrer Gültigkeit anerkannt.

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