Leserfrage

Reicht es zu sagen: „Wir haben es zusammengebaut“?

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Holger Schmidbaur

08.06.2026 · 2 Min Lesezeit

FRAGE: Wir sind ein mittelständisches Unternehmen und fertigen komplexe elektronische Baugruppen für die Automobilindustrie im eigenen Haus. Bei einer internen Revision stellte sich nun die Frage: Reicht die bloße Tatsache, dass wir die Ware selbst zusammenbauen, tatsächlich aus, um die Plausibilität für den handelspolitischen Ursprung gegenüber den Behörden und unseren Kunden lückenlos zu belegen? Oder anders formuliert: Genügt der Montagevorgang als solcher, um eine „ausreichende Be- oder Verarbeitung“ im Sinne der Ursprungsregeln nachzuweisen, oder braucht es eine deutlich präzisere Dokumentation der einzelnen Wertschöpfungsschritte?

ANTWORT von Holger Schmidbaur: Die Exportkontrollbeauftragten zögern, Ursprungszeugnisse zu beantragen oder Lieferantenerklärungen auszustellen, da die rechtliche Grundlage der „letzten wesentlichen Be- oder Verarbeitung“ nicht eindeutig dokumentiert ist. Im schlimmsten Fall drohen bei Falschangaben nicht nur Bußgelder, sondern auch der Verlust der Zuverlässigkeit gegenüber den Zollbehörden, was die Abwicklung unserer weltweiten Exporte massiv gefährden würde.

Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Sie sind noch kein Kunde von ZOLEX?
Erweitern Sie Ihren Zugang und
testen Sie unsere Produkte: