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Prüfen Sie jährlich Ihre Arbeits- und Organisationsanweisung (AuO) als Ermächtigter Ausführer

Um die Bewilligung zum Ermächtigten Ausführer weiterhin zu behalten, müssen Sie Ihre Arbeits- und Organisationsanweisung (AuO) regelmäßig aktualisieren und an das Hauptzollamt senden. Auch ein jährliches Audit ist notwendig, damit Ihnen der Status nicht entzogen wird. Hat Ihr Einkauf den Lieferanten gewechselt und plötzlich ist die Präferenz nicht mehr gegeben? Oder haben sich Warentarifnummern zum neuen Jahr geändert? All dies kann sich negativ auf Ihre Präferenzprüfung auswirken. Nutzen Sie die ruhige Zeit zu Jahresbeginn, um Ihre AuO zu prüfen und Ihre internen Prozesse auf den neuesten Stand zu bringen. So starten Sie rechtssicher und bestens vorbereitet ins neue Jahr.

Julianna Straib-Lorenz

16.01.2025 · 8 Min Lesezeit

Um die Bewilligung zum Ermächtigten Ausführer weiterhin zu behalten, müssen Sie Ihre Arbeits- und Organisationsanweisung (AuO) regelmäßig aktualisieren und an das Hauptzollamt senden. Auch ein jährliches Audit ist notwendig, damit Ihnen der Status nicht entzogen wird. Hat Ihr Einkauf den Lieferanten gewechselt und plötzlich ist die Präferenz nicht mehr gegeben? Oder haben sich Warentarifnummern zum neuen Jahr geändert? All dies kann sich negativ auf Ihre Präferenzprüfung auswirken. Nutzen Sie die ruhige Zeit zu Jahresbeginn, um Ihre AuO zu prüfen und Ihre internen Prozesse auf den neuesten Stand zu bringen. So starten Sie rechtssicher und bestens vorbereitet ins neue Jahr.

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