Passar 1.0 – Versand
Seit dem 1.6.2023 können Versandverfahren in Passar abgewickelt werden. Seit dem 1.5.2024 wird die Durchfuhr (Transit) vollständig über Passar (statt NCTS) abgefertigt. Neu ist, dass zusätzlich zu einer Warenanmeldung auch eine Transportanmeldung abgegeben werden muss. Diese beiden sind miteinander zu verknüpfen. Das entspricht der Logik der Warenposition. Einzelsendung und Sammelsendung in NCTS-P5 sind technisch jedoch anders umgesetzt.
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