Kurzmeldung

Österreich: Verpflichtung zur Abgabe einer Voranmeldung für Durchgangsprozesse

Ab dem 1.1.2026 muss für alle NCTS-Vorgänge, die durch Österreich transportiert werden sollen, eine Vorabanmeldung eingereicht werden. Dieser Entschluss der Österreichischen Zollverwaltung wurde Mitte November 2025 bekannt gegeben.

Kerstin Velhorst

18.12.2025 · 1 Min Lesezeit

Die österreichische Zollverwaltung hat sich gemäß Punkt III.I.2 (Communication between the Office of Transit and the External Domain) der Design Documentation for National Transit Application (DDNTA) zu einer verpflichtenden Abgabe einer elektronischen Voranmeldung für die Durchgangszollstelle (Office of Transit) ab dem Beginn des Kalenderjahrs 2026 entschieden.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Zoll + Außenhandel aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Minimierung von Zahlungsrisiken durch sichere Auswahl der richtigen
    Zahlungsbedingungen
  • Optimierung Ihrer Auslandskalkulation und Vermeidung von Kostenfallen
  • Schnelle Informationen zu Änderungen von Importbestimmungen weltweit