Kurzmeldung

Neues Gesetz soll die Stromsteuer für Betriebe senken: So einfach profitieren Sie von der Entlastung

Mit dem neuen Referentenentwurf zur Strom- und Energiesteuer müssen Sie sich als Exportkontroll- und Zollbeauftragte jetzt befassen, denn er kann Ihre tägliche Arbeit erleichtern. Doch welche Änderungen bringt der Entwurf mit sich und warum sollten Sie diese kennen? Wie Sie sich jetzt vorbereiten können, um Ihrem Unternehmen zu helfen, lesen Sie in diesem Artikel.

Holger Schmidbaur

29.09.2025 · 2 Min Lesezeit

Die Bundesregierung hat kürzlich einen Entwurf für das 3. Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes in die Verbandsanhörung gegeben. Dieser Entwurf greift geplante Änderungen wieder auf, die bereits im vergangenen Jahr diskutiert wurden. Er zielt darauf ab, die Vorschriften zur Besteuerung von Energie und Strom zu modernisieren und gleichzeitig bürokratische Hürden abzubauen.

Wie Sie Unternehmen beim Steuersparen helfen können

Eine entscheidende Neuerung, die der Gesetzentwurf mit sich bringt, ist die Entfristung der Steuerentlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft. Gemäß § 9b Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes können diese Unternehmen auch über den 31.12.2025 hinaus eine erhebliche Steuererleichterung in Anspruch nehmen. Die Entlastung beträgt 20 € pro Megawattstunde. Für die betriebliche Verwendung bedeutet dies eine faktische Absenkung des Steuersatzes auf den gesetzlichen Mindestsatz von 0,50 € pro Megawattstunde.

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