Was sich für Sie ab dem 1. September 2026 ändert
Im Rahmen des Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens EU-Pazifik gilt eine neue Regel für den Präferenznachweis. Für eine präferenzberechtigte Einfuhr in die Pazifik-Staaten ist künftig eine Erklärung zum Ursprung auf der Rechnung erforderlich, die von einem in der EU registrierten Ausführer ausgestellt wurde. Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 wird nicht mehr akzeptiert.
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