Kurzmeldung

Neuer Ursprungsnachweis für den Pazifik: So bleiben Ihre Ausfuhren ab September präferenzberechtigt

Die EUR.1 hat ausgedient – zumindest für vier Inselstaaten im Pazifik. Ab dem 1. September 2026 ändert sich, wie Sie den Ursprung Ihrer Waren im Handel mit Samoa, Fidschi, Papua-Neuguinea und den Salomonen nachweisen. Wer den Wechsel verpasst, riskiert, dass seine Kunden die Zollpräferenz verlieren.

Julianna Straib-Lorenz

30.07.2026 · 1 Min Lesezeit

Was sich für Sie ab dem 1. September 2026 ändert

Im Rahmen des Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens EU-Pazifik gilt eine neue Regel für den Präferenznachweis. Für eine präferenzberechtigte Einfuhr in die Pazifik-Staaten ist künftig eine Erklärung zum Ursprung auf der Rechnung erforderlich, die von einem in der EU registrierten Ausführer ausgestellt wurde. Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 wird nicht mehr akzeptiert.

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