Das Interimshandelsabkommen zwischen der EU und Chile tritt am 01.02.2025 in Kraft und ersetzt das bestehende Assoziierungsabkommen. Mit der Reform kommt auch eine Aktualisierung der Unterlagen: Mit den Neuerungen gilt für das FTA EU-Chile das System des Registrierten Ausführers (REX).
Das neue Interimsabkommen zwischen der EU und Chile wird am 01.02.2025 wirksam. Damit stützt sich der Antrag auf eine Zollpräferenzbehandlung, auf die Ursprungserklärung oder die Gewissheit des Einführers. Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 sowie die Erklärung auf der Rechnung gemäß Assoziierungsabkommen verlieren ihre Gültigkeit, ebenso das System des Ermächtigten Ausführers. Beachten Sie: Ab dem 01.02.2025 muss bei Lieferungen über 6.000 € in der Ursprungserklärung statt des Ermächtigen Ausführers die REX-Nummer angegeben werden.
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