Kurzmeldung

NCTS: Republik Moldau und Montenegro treten zum 1.11.2025 dem gemeinsamen Versandverfahren bei

Nun kann das gemeinsame Versandverfahren auch in Montenegro und der Republik Moldau angewandt werden.

Kerstin Velhorst

17.11.2025 · 1 Min Lesezeit

Ergänzen Sie vorhandene Bewilligungen

Mit Wirkung zum 1.11.2025 sind die Republik Moldau sowie Montenegro dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beigetreten. Damit wird es ab diesem Datum möglich sein, gemeinsame Versandverfahren mit Montenegro und der Republik Moldau als Abgangs-, Durchgangs- oder Beendigungsstaat durchzuführen.

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