Ergänzen Sie vorhandene Bewilligungen
Mit Wirkung zum 1.11.2025 sind die Republik Moldau sowie Montenegro dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren und dem Übereinkommen zur Vereinfachung der Förmlichkeiten im Warenverkehr beigetreten. Damit wird es ab diesem Datum möglich sein, gemeinsame Versandverfahren mit Montenegro und der Republik Moldau als Abgangs-, Durchgangs- oder Beendigungsstaat durchzuführen.
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