Leserfragen

Muss ich Kosten für Umverpackung auch verzollen?

FRAGE: Bei unserem Lieferanten kommt es ab und zu vor, dass er aus verschiedensten Gründen die Waren wieder umverpacken muss. Diese zusätzlichen Verpackungskosten weist er auf der Handelsrechnung auch aus. […]

Sabine Wazlawik

14.03.2025 · 1 Min Lesezeit

FRAGE: Bei unserem Lieferanten kommt es ab und zu vor, dass er aus verschiedensten Gründen die Waren wieder umverpacken muss. Diese zusätzlichen Verpackungskosten weist er auf der Handelsrechnung auch aus. Fraglich ist nun, ob wir diese Umverpackungskosten bei der Zollwertermittlung mit angeben müssen, da die Waren ja eigentlich nur in einer Verpackung kommen und die alte Verpackung nicht eingeführt wird.

ANTWORT: Sie müssen alle Kosten bei der Zollwertermittlung berücksichtigen, die Sie aufwenden mussten, um die Waren zu erhalten. Egal aus welchem Grund Ihr Hersteller die Verpackung erneuert, ändert es nichts daran, dass Sie diese Kosten bezahlen müssen, damit er Ihnen die Waren liefert. Daher sind dies zusätzliche Kosten, die Sie für Ihre Waren ausgegeben haben und diese Kosten gehören als aufgespaltene Kaufpreisbestandteile bei der Zollwertermittlung erhöhend mit angegeben.



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