Exportieren Sie Messinstrumente nach Marokko, dann werden Sie sich über die neue Zeitersparnis freuen, denn es sind weniger Messinstrumente einfuhrgenehmigungspflichtig.
Messinstrumente für Flüssigkeiten und Getreide sind davon betroffen
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Zollrecht aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- Informationen über aktuelle Vorschriften für mehr Sicherheit im Auslandsgeschäft
- Erklärungen zu Neuerungen im Zollrecht für die tägliche Zollabwicklung
- Rechtssicheren Praxisempfehlungen für Ihren Erfolg im Außenhandel
