FRAGE:
Wir zahlen für die Herstellung unserer Produkte regelmäßig Werkzeugkosten. Die entsprechende Rechnung verzollen wir dann als eigene Position bei der Einfuhr der Waren. Auf dieser Rechnung ist regelmäßig eine Ursprungserklärung angegeben. Ist es möglich, für diese Position dann die Präferenzgewährung in Anspruch zu nehmen, und wie prüft unser Lieferant, ob ein präferenzieller Ursprung vorliegt?
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