FRAGE:
Wir fertigen Waren, die jedoch sehr knapp keinen präferenziellen Ursprung erreichen. Die Waren werden dann an einen Lohnveredler geschickt, der die Waren noch sterilisiert. Ist es möglich, die Bearbeitungsschritte bei uns und bei unserem Lohnveredler zusammenzurechnen, um den präferenziellen EU-Ursprung zu erreichen? Wie müssen wir das präferenzrechtlich darstellen?
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