FRAGE:
Wir fertigen große Landwirtschaftsmaschinen. Diese vertreiben wir in Deutschland, aber auch in der ganzen Welt. Es kommt häufig vor, dass wir die Maschinen oder Teile davon nach Jahren zurückbekommen, weil sie nicht mehr benötigt werden. Diese werden dann als Gebrauchtwaren weiterverkauft, auch sehr häufig ins Ausland. Da wir die Waren ja hergestellt haben, denken wir, dass wir für die Gebrauchtwaren einen Präferenznachweis ausstellen können. Ist dies so richtig oder müssen wir hier noch etwas beachten?
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