Leserfrage

„Ist unsere Präferenzkalkulation in Gefahr, wenn die Zolltarifnummer der LE nicht zur Tarifierung passt?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Holger Schmidbaur

16.02.2026 · 2 Min Lesezeit

FRAGE: In unserer täglichen Arbeit erhalten wir von unseren Lieferanten zahlreiche Lieferantenerklärungen (LE). Kürzlich ist uns ein Fall aufgefallen, der uns verunsichert: Wir haben für ein eingekauftes Teil eine LE erhalten, die eine bestimmte Zolltarifnummer (ZT-Nummer) ausweist. Allerdings sind wir bei der Wareneingangskontrolle und unserer internen Tarifierung zu dem Schluss gekommen, dass das Teil in unserem Hause eine andere ­ZT-Nummer erhalten muss. Nun stehen wir vor der Frage: Ist die erhaltene Lieferantenerklärung durch die abweichende ZT-Nummer automatisch ungültig? Und, falls ja, gibt es trotzdem eine Möglichkeit, den präferenziellen Ursprungsnachweis (z. B. für eine EUR.1 oder eine Ursprungserklärung auf der Rechnung) selbst zu erstellen, oder müssen wir den Lieferanten zwingend um eine Korrektur bitten? Die Zeit drängt, da wir die Ware bald exportieren müssen.

ANTWORT von Holger Schmidbaur:  Die gute Nachricht vorab: Eine abweichende ZT-Nummer führt nicht automatisch zur Ungültigkeit der LE oder Langzeit‑LE. Entscheidend ist nicht die exakte Übereinstimmung der Tarifierung, sondern die eindeutige Identität der Ware. Die LE hat den Zweck, den präferenziellen Ursprung einer ganz bestimmten Ware nachzuweisen, und dieser Ursprung hängt von den verwendeten Vormaterialien und dem Herstellungsprozess ab. Solange die Warenbeschreibung auf der LE ausreichend präzise ist, um die Ware zweifelsfrei zu identifizieren z. B. durch interne Artikelnummern oder technische Spezifikationen, bleibt die Erklärung formal gültig. Der Zoll legt den Schwerpunkt darauf, dass die deklarierte Ware eindeutig der tatsächlich gelieferten Ware zugeordnet werden kann. In der Praxis bedeutet das: Die Zollbehörden prüfen primär die inhaltliche Stimmigkeit und Nachvollziehbarkeit der Ursprungsaussage. Entscheidend bleibt die korrekte Identifizierung der Ware und die belastbare Dokumentation des präferenziellen Ursprungs – nicht die perfekte Übereinstimmung der Tarifierung.

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