Leserfrage

Ist ein Paket zollfrei, wenn es Bücher oder Werbeartikel enthält?

FRAGE: Wir erhalten immer wieder Pakete mit Büchern oder Werbeartikeln. Manchmal erhalten wir das Paket direkt zugestellt ohne Abgaben, dann müssen wir wieder zur Zollstelle und Zollabgaben entrichten. Ist ein […]

Sabine Wazlawik

26.03.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE: Wir erhalten immer wieder Pakete mit Büchern oder Werbeartikeln. Manchmal erhalten wir das Paket direkt zugestellt ohne Abgaben, dann müssen wir wieder zur Zollstelle und Zollabgaben entrichten. Ist ein Paket nicht zollfrei, wenn lediglich Bücher oder Werbeartikel enthalten sind?

ANTWORT: Leider kann ich diese Frage nicht mit Ja oder Nein beantworten, denn es kommt ganz darauf an, was für Waren sich wirklich in Ihrem Paket befinden und teilweise auch welchen Wert sie haben. Weder Buch noch Werbeartikel führen automatisch zur Zollfreiheit eines Pakets. Bei gedruckten Büchern (Warentarifnummer 4901) ist der Drittlandszollsatz 0 %. Daher zahlen Sie dafür keine Zollabgaben. Jedoch heißt Zollfreiheit nicht gleich Einfuhrumsatzsteuerfreiheit. Die Einfuhrumsatzsteuer von 7 % ist trotzdem zu entrichten. Bei den Werbeartikeln fallen Zollabgaben an, je nachdem, um was für Waren es sich handelt. Ausnahmen sind Warenmuster und -proben. Diese unterliegen jedoch engen Voraussetzungen (z. B. unbrauchbare Muster oder Einhaltung von Wert- und Stückgrenzen). Auch dann müssen Sie zudem die Einfuhrumsatzsteuer von in der Regel 19 % entrichten. Sendungen mit einem Warenwert bis zu 150 € sind nach der Zollbefreiungsvorschrift zollfrei, aber auch nicht Einfuhrumsatzsteuerfrei. Sie müssen also leider genau hinschauen und unterscheiden.





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