Gastbeitrag
Hangtags im Zollrecht – Kleine Etiketten mit großer Wirkung
Hangtags gehören für viele Unternehmen zum Alltag. Ob Markenetikett an einem Kleidungsstück, Produktinformationen an einer Tasche oder Werbeanhänger an Schuhen – sie scheinen auf den ersten Blick kaum der Rede wert zu sein. Doch genau diese kleinen Anhänger können bei der Einfuhr erhebliche zollrechtliche Auswirkungen haben. Je nachdem, ob Hangtags bereits an der Ware befestigt sind oder separat eingeführt werden, ob sie kostenlos vom Kunden beigestellt werden oder welchen Wert sie besitzen, stellen sich unterschiedliche Fragen zur zolltariflichen Einreihung, zum Zollwert und zur Behandlung als Verpackung. Fehler können dabei zu falschen Zollanmeldungen, Nachforderungen oder unnötigen Diskussionen mit den Zollbehörden führen. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie bei der zollrechtlichen Behandlung von Hangtags achten sollten und welche Besonderheiten Sie in Ihrer Importpraxis berücksichtigen müssen.
Sabine Wazlawik
11.08.2026
·
3 Min Lesezeit
Hangtags an der Ware befestigt – Bestandteil der Ware oder eigene Ware?
Werden Hangtags bereits an der Ware befestigt eingeführt – beispielsweise an Bekleidung, Schuhen oder Accessoires – stellt sich zunächst die Frage, ob sie zolltariflich gesondert einzureihen sind. Grundsätzlich lautet die Antwort: Nein.
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