Kurzmeldung

EUDR-Update: EU-Kommission ändert Produktumfang der Entwaldungsverordnung

Handeln Sie mit Waren, die unter die EU-Entwaldungsverordnung fallen? Dann sollten Sie Ihr Produkt-Mapping jetzt überprüfen: Am 13. Juli 2026 hat die EU-Kommission einen delegierten Rechtsakt verabschiedet, der den Anwendungsbereich von Anhang I spürbar verändert. Mit dem delegierten Rechtsakt reagiert die Kommission auf ihr im Mai 2026 veröffentlichtes Vereinfachungspaket zur EUDR. Er konkretisiert den Produktumfang rechtzeitig vor dem Anwendungsbeginn der Verordnung – ab dem 30. Dezember 2026 für große und mittlere Unternehmen, ab dem 30. Juni 2027 für Kleinstunternehmen und kleine Unternehmen.

Julianna Straib-Lorenz

11.08.2026 · 1 Min Lesezeit

Was sich im Anwendungsbereich für Sie ändert

  • Aus dem Anwendungsbereich gestrichen werden unter anderem Häute, Felle und Leder von Rindern (HS-Codes ex 4101, ex 4104, ex 4107), Förder- und Transmissionsriemen sowie andere Waren aus vulkanisiertem Kautschuk (HS-Codes 4010 und 4016), Flugzeug- und Kraftfahrzeugsitze (bisher HS-Code 9401, künftig nur noch Holzsitze und deren Teile erfasst), Sojabohnensaatgut (HS-Code 1201 wird durch die spezifischere Unterposition 1201 90 00 ersetzt) sowie runderneuerte Reifen (HS-Code ex 4012 wird durch ex 4012 90 30 ersetzt und damit auf Reifenlaufflächen beschränkt).

  • Neu aufgenommen werden bestimmte Palmölderivate aus oleochemischen Lieferketten, gefrorene Rinderzungen (HS-Code ex 0206 21 00), Extrakte, Essenzen und Konzentrate aus Kaffee einschließlich löslichem Kaffee (HS-Code 2101 11 00) sowie bestimmte Seifenprodukte (HS-Code ex 3401 20) – diese unterliegen den EUDR-Pflichten ab dem 30. Dezember 2027.

  • Zusätzlich bringt der Rechtsakt gezielte Klarstellungen und Ausnahmen, etwa für Muster zu Test- und Analysezwecken, Abfälle, gebrauchte Waren, Verpackungsmaterialien sowie Produkte zur Arzneimittelherstellung.

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