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EU-US-Zollabkommen tritt in Kraft: Was Sie seit dem 1. Juli 2026 wissen müssen

Importieren oder exportieren Sie Waren im transatlantischen Handel? Dann betrifft Sie die Umsetzung des EU-US-Deals unmittelbar: Seit dem 1. Juli 2026 gelten neue Zollregeln, die weitreichende Zollfreiheit auf der einen und punktuelle Zollbelastungen auf der anderen Seite mit sich bringen – befristet und mit eingebautem Rückholmechanismus.

Julianna Straib-Lorenz

11.08.2026 · 3 Min Lesezeit

Die Rechtsgrundlagen im Überblick

Am 30. Juni 2026 wurden im EU-Amtsblatt zwei zentrale Verordnungen veröffentlicht, mit denen die EU die gemeinsame Erklärung von EU und USA vom 21. August 2025 in verbindliches Recht umsetzt. Die Verordnung (EU) 2026/1455 regelt die Zollfreiheit sowie den präferenziellen Marktzugang für US-Ursprungswaren und gilt seit dem 1. Juli 2026 bis zum 31. Dezember 2029. Ergänzend setzt die Verordnung (EU) 2026/1461 rückwirkend zum 1. August 2025 bis zum 31. Juli 2030 die Zölle auf Einfuhren von Hummer und Langusten aus den USA aus.

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