FRAGE:
Unser Kunde mit Sitz in Tunesien möchte seit einigen Wochen, dass wir eine andere Warentarifnummer auf die Rechnung, das Ursprungszeugnis – UZ – und die dazugehörige Packliste schreiben, als sonst. Hierzu gibt er uns auch Vorgaben, die wir allerdings nicht nachvollziehen können. Ist das zulässig?
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