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Exportkontrolle auslagern: Die unterschätzten Hindernisse in der Praxis – und wie sie sich überwinden lassen

Die Auslagerung der Exportkontrollabteilung kann rechtlich komplex sein. In diesem Beitrag beleuchten wir die rechtlichen Rahmenbedingungen und praktischen Herausforderungen, um Ihnen eine fundierte Entscheidung zu erleichtern.

Holger Schmidbaur

31.03.2025 · 4 Min Lesezeit

Das Outsourcing der Exportkontrollabteilung ist möglich, jedoch komplexer und risikobehafteter als das Outsourcing der allgemeinen Zollabwicklung. Der Grund liegt in den strengen rechtlichen Anforderungen, die insbesondere im Bereich der Exportkontrolle existieren. Nachfolgend werde ich ausführlich darlegen, unter welchen Bedingungen eine Auslagerung zulässig ist und ob die Exportkontrollabteilung auch außerhalb der EU angesiedelt werden kann.

Was umfasst die Exportkontrolle?

Exportkontrolle umfasst alle Maßnahmen, die sicherstellen, dass Unternehmen bei der Ausfuhr und der Verbringung von Gütern und Technologien sowie Finanztransaktionen die geltenden nationalen und internationalen Gesetze einhalten.

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  • Globale Entwicklungen und deren Auswirkungen auf Exportgeschäfte
  • Umgang mit Zollkontrollen und -prüfungen
  • Anwendung von Embargo- und Sanktionslisten