Nach dem Sturz des Assad-Regimes in Syrien wurden mit Verordnung (EU) 2025/407 vom 24.2.2025 eine Reihe sektoraler und individueller Maßnahmen bis auf Weiteres ausgesetzt. Die Lockerungen betreffen vor allem den wirtschaftlichen Bereich. Mit der Aufhebung der Sanktionen möchte die EU den wirtschaftlichen Aufschwung Syriens fördern und die Eigenständigkeit des Landes unterstützen.
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