Von der Fürstenabgabe zum modernen Steuersystem
Die Geschichte der Verbrauchssteuer ist historisch belegt. Schon im Mittelalter ließen Landesfürsten bestimmte Genussmittel besteuern. Und diese Steuerart hat sich bis heute erhalten. Verbrauchssteuern sind Abgaben, die den Verbrauch bestimmter Güter des täglichen Konsums belasten. Die Verbrauchssteuerpflicht entsteht bei Herstellung dieser Waren in der EU bzw. bei der Einfuhr in diese. Als indirekte Steuern werden sie direkt beim Hersteller oder beim Wiederverkäufer erhoben, die diese wiederum über den Verkaufspreis vereinnahmen. Die Verwaltung der Verbrauchssteuern obliegt dem Zoll.
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