Leserfrage

Einreihungsänderung nach einer Beschau – Was müssen wir jetzt tun?

FRAGE: Bei unserer letzten Einfuhrsendung wurden unseren Waren beschaut und auch eine Probe entnommen und eingeschickt. Wir haben nun die Information erhalten, dass die Zollbehörde für unsere Waren eine andere […]

Sabine Wazlawik

11.05.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE: Bei unserer letzten Einfuhrsendung wurden unseren Waren beschaut und auch eine Probe entnommen und eingeschickt. Wir haben nun die Information erhalten, dass die Zollbehörde für unsere Waren eine andere Zolltarifnummer festgestellt hat. Was müssen wir jetzt tun? Müssen wir diese verbindlich übernehmen?

ANTWORT: Ihre Waren wurden von der Zollbehörde begutachtet und umtarifiert. Dieses Gutachten ist für die begutachtete Einfuhrsendung verbindlich. Grundsätzlich ist diese Entscheidung nicht für weitere Einfuhren rechtlich bindend, aber die Zollstelle wird sich auch bei einer gegebenenfalls anstehenden Zollprüfung darauf berufen, wenn es sich bei den weiter eingeführten Waren um dieselben handelt. Überprüfen Sie daher, ob Sie die neue Einreihungsauffassung teilen. Wenn ja, dann ändern Sie die Zolltarifnummer in Ihrem System ab. Prüfen Sie zudem, ob es ähnliche Waren gibt, bei denen Sie die Einreihung aufgrund des erstellten Gutachtens überdenken müssen. Sind Sie der Meinung, dass das Gutachten nicht den Tatsachen entspricht, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, eine verbindliche Zolltarifauskunft zu beantragen.





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