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Die CBAM-Registrierung ist nun möglich: Sie sollten jetzt den Antrag stellen

Die Möglichkeit der Registrierung als zugelassener CBAM-Anmelder ist nun an den Start gegangen. Ohne diese Zulassung wird ab 2026 kein Import von CBAM-pflichtigen Waren mehr möglich sein. Doch wie funktioniert die Antragstellung, welche Fristen gelten und welche Erleichterungen sind geplant? Wir verschaffen Ihnen den entscheidenden Überblick.

Holger Schmidbaur

12.05.2025 · 2 Min Lesezeit

Registrierung als zugelassener CBAM-Anmelder: Ihr Countdown läuft

Seit dem 28.5.2025 ist die Durchführungsverordnung der EU 2025/486 in Kraft. Damit beginnt die heiß erwartete Registrierungsphase für Unternehmen, die ab Jahresbeginn 2026 CBAM-pflichtige Waren importieren möchten. Ohne eine Zulassung als zugelassener CBAM-Anmelder wird ein Import in die EU nicht mehr möglich sein.

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