Leserfrage

Das Wiederausfuhrkontrollsystem – WKS – beim Export

FRAGE: Unser Unternehmen exportiert seit Langem Waren in unterschiedliche Drittländer, beispielsweise nach Kanada. Das sind – unseres Erachtens – die üblichen Exportsendungen. Wir liefern von uns gefertigte Produkte in ein […]

Kerstin Velhorst

02.06.2026 · 1 Min Lesezeit

FRAGE: Unser Unternehmen exportiert seit Langem Waren in unterschiedliche Drittländer, beispielsweise nach Kanada. Das sind – unseres Erachtens – die üblichen Exportsendungen. Wir liefern von uns gefertigte Produkte in ein Drittland. Seit einigen Wochen bekommen wir beim Speichern der Ausfuhranmeldungen für Sendungen in unterschiedliche Länder den Hinweis, dass „WKS“ zu beachten ist. Wir können hiermit nicht wirklich etwas anfangen. Müssen wir als Lieferant hier etwas Neues beachten?

ANTWORT: Wenn es sich bei Ihren Exporten um „normale“ Lieferungen im internationalen Warenaustausch handelt, müssen Sie nichts weiter beachten. Die neu ins Leben gerufene ATLAS-Fachanwendung WKS Wiederausfuhrkontrollsystem ist für die Abwicklung summarischer Ausgangsanmeldungen – ASumA – und Wiederausfuhrmitteilungen – WAM – vorgesehen. Das WKS soll mit dem ATLAS Release 10.1 umgesetzt werden und ist ab dem 1.7.2026 verpflichtend anzuwenden.



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