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„Besonders konstruiert” – Was der Schlüsselbegriff im Exportkontrollrecht bedeutet und wie Sie damit rechtssicher umgehen
Gilt Ihr Produkt als Rüstungsgut? Das ist eine der zentralen Fragen der Exportkontrolle. Denn sie entscheidet darüber, ob Sie für die Ausfuhr eine Genehmigung benötigen oder Ihr Gut frei exportieren dürfen. Maßgeblich ist dabei, ob das Produkt als „besonders konstruiert“ gilt – ein Begriff, der in der Praxis häufig für Unsicherheit sorgt. In diesem Beitrag erfahren Sie, was „besonders konstruiert“ im Sinne des deutschen Exportkontrollrechts bedeutet, wie Behörden den Begriff auslegen und welche Kriterien Sie anwenden können, um Ihre Produkte rechtssicher einzuordnen.
Julianna Straib-Lorenz
23.11.2025
·
5 Min Lesezeit
Rechtliche Grundlagen in Deutschland
Gerade bei technisch komplexen Erzeugnissen, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können, ist das Merkmal „besonders konstruiert“ ausschlaggebend. Die rechtliche Bewertung erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und hat unmittelbare Konsequenzen für Ihre Genehmigungspflichten.
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