Frage
Wir schicken unsere Waren in vielen Fällen in die Schweiz zur Galvanisation oder zu anderen Oberflächenbearbeitungen. Unsere Waren sind präferenzielle Ursprungswaren, die wir auch mit einem Präferenznachweis ausführen. Wir erhalten die Waren dann nach Bearbeitung auch mit einem Präferenznachweis zurück. Jetzt stellt sich uns immer wieder die Frage, wie wir diese Waren am besten abfertigen. Ist eine Rückware möglich, sollen wir die Präferenzgewährung beantragen oder benötigen wir
sogar eine Bewilligung für die Passive Veredelung?
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