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BAFA: 5. Maßnahmenpaket Exportkontrolle – Diese Erleichterungen gelten seit dem 1. Februar 2026

Sie exportieren Rüstungsgüter oder Dual-Use-Güter? Dann sollten Sie prüfen, ob die neuen Allgemeinen Genehmigungen Ihnen Zeit und Aufwand sparen – denn seit dem 1. Februar 2026 gelten spürbare Vereinfachungen.

Julianna Straib-Lorenz

27.04.2026 · 2 Min Lesezeit

Hintergrund

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) das 5. Maßnahmenpaket Exportkontrolle umgesetzt. Ziel ist es, Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und an die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen anzupassen – ohne das Kontrollniveau abzusenken.

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