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APS – Aussetzung von Zollpräferenzen bei der Einfuhr in die EU

Das Schema Allgemeiner Zollpräferenzen begünstigt weniger entwickelte Länder bei der Einfuhr in die Europäische Union. Dabei werden den Partnerländern die Einfuhrzölle gesenkt oder erlassen. Dies führt zu einem Wettbewerbsvorteil für […]

Julianna Straib-Lorenz

19.02.2024 · 1 Min Lesezeit

Das Schema Allgemeiner Zollpräferenzen begünstigt weniger entwickelte Länder bei der Einfuhr in die Europäische Union. Dabei werden den Partnerländern die Einfuhrzölle gesenkt oder erlassen. Dies führt zu einem Wettbewerbsvorteil für diese Länder, da die Produkte günstiger sind. Nun werden die APS-Zollsätze für einige Länder ausgesetzt.

Die EU setzt für die Länder Indien, Indonesien und Kenia die APS-Zollsätze aus. Dies bedeutet, dass für bestimmte Waren aus diesen Ländern die APS-Präferenzzollsätze nicht gelten. Dies können Sie direkt im Elektronischen Zolltarif prüfen und dort finden Sie auch die derzeitigen Einfuhrzollsätze und ob Sie hier eine Vergünstigung erhalten oder nicht. Hintergrund der Aussetzung ist, dass die Schwellenwerte in den letzten drei Jahren überschritten wurden, somit ist anzunehmen, dass die genannten Entwicklungsländer die APS-Präferenzzollsätze nicht mehr benötigen, um am europäischen Markt teilzunehmen. Prüfen Sie deshalb vor der Einfuhr mit Ihrem Einkauf, ob die Preise noch der Einkaufskalkulation entsprechen. Denn Einfuhrzölle haben erhebliche Auswirkungen auf die Einkaufspreise. Dies kann Ihre Einkaufskalkulationen erhöhen, sodass Sie eventuell den Lieferanten wechseln müssen oder Ihre Verkaufspreise anpassen. Die gesamte Liste und eine Übersicht finden Sie hier.

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