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Aktualisierung der Güterliste – Das müssen Sie wissen

Die Europäische Kommission hat eine Aktualisierung von Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 angekündigt. Prüfen Sie jetzt schon, ob Sie davon betroffen sind.

Julianna Straib-Lorenz

24.10.2025 · 1 Min Lesezeit

Der Entwurf zur überarbeiteten Güterliste kann bereits im Register der Kommissionsdokumente eingesehen werden und soll Ende 2025 in Kraft treten. Mit der Anpassung werden internationale Exportkontrollabkommen umgesetzt, insbesondere für Hightech-Komponenten, Software und Materialien mit doppeltem Verwendungszweck. Eine Übersicht der Änderungen finden Sie in der Pressemitteilung der Generaldirektion Handel vom 8. September 2025. Hier finden Sie den Link dazu:



https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2025)5947&lang=en

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