Der Entwurf zur überarbeiteten Güterliste kann bereits im Register der Kommissionsdokumente eingesehen werden und soll Ende 2025 in Kraft treten. Mit der Anpassung werden internationale Exportkontrollabkommen umgesetzt, insbesondere für Hightech-Komponenten, Software und Materialien mit doppeltem Verwendungszweck. Eine Übersicht der Änderungen finden Sie in der Pressemitteilung der Generaldirektion Handel vom 8. September 2025. Hier finden Sie den Link dazu:
https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=C(2025)5947&lang=en
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