Gastbeitrag
Abgespaltene Kaufpreisbestandteile im Zollwert – Kleine Position, großes Risiko
Sie haben einen günstigen Einkaufspreis mit Ihrem Lieferanten verhandelt. Der Kaufvertrag ist unterschrieben, die Waren werden importiert und der Zollwert scheint schnell ermittelt: der gezahlte Kaufpreis. Doch genau in dem Moment lauert eine der häufigsten Fehlerquellen im Zollrecht. Lizenzgebühren, Entwicklungsleistungen, Werkzeugkosten oder nachgelagerte Zahlungen werden häufig separat vereinbart oder an Dritte geleistet. Aus zollwertrechtlicher Sicht stellt sich dann die entscheidende Frage: Sind solche Kosten zollwertrelevant? Wer diese Frage falsch beantwortet, riskiert Nachforderungen, Verzugszinsen und im schlimmsten Fall ein Zollstrafverfahren. Umso wichtiger ist es, die zollwertrechtlichen Regeln zu kennen und bereits bei der Vertragsgestaltung mitzudenken.
Sabine Wazlawik
30.07.2026
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3 Min Lesezeit
Was sind abgespaltene Kaufpreisbestandteile?
Grundlage für die Ermittlung des Zollwerts ist grundsätzlich der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis für die eingeführten Waren. Allerdings endet die Betrachtung nicht bei der Handelsrechnung. In der Praxis werden einige Kosten häufig bewusst oder aus wirtschaftlichen Gründen aus dem eigentlichen Warenpreis herausgelöst. Sie erscheinen dann als eigenständige Vergütung, obwohl sie wirtschaftlich Teil des Kaufpreises sein können.
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