Antidumping trifft Exportkontrolle: Doppelte Beobachtung von Importen 

Wer Waren aus Drittländern in die EU importiert, kann in einer kuriosen Lage landen: Unter Umständen unterliegt dieselbe Ware gleichzeitig zwei Compliance-Systemen – Antidumpingzölle nach der VO (EU) 2016/1036 und Exportkontrollpflichten nach der VO (EU) 2021/821. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie Dual-Use-Güter einführen und anschließend weiterliefern. Was bedeutet diese Doppelung für Ihre Dokumentation und Ihre Prozesse?

Julianna Straib-Lorenz

18.06.2026 · 1 Min Lesezeit

Auf den ersten Blick ist Exportkontrolle ein Thema der Ausfuhr, wohingegen Antidumping eher die Zollabteilung betrifft. Das stimmt zwar, greift aber zu kurz. Wenn Sie Waren aus Drittländern einführen, die gleichzeitig in den Güterlisten der EU-Dual-Use-Verordnung gelistet sind, unterliegen Sie beim Import dem Antidumping-Recht und bei einer späteren Weiterlieferung in Drittländer dem Exportkontrollrecht. 

Für beide Pflichten ist die Güterprüfung der erste Schritt, denn nur so können Sie herausfinden, ob Ihre Ware in den Güterlisten auftaucht. Ein möglicher Ausgangspunkt könnte Ihre genutzt Warentarifnummer sein. Wer seine Güter für die Exportkontrolle korrekt tarifiert hat, hat die halbe Arbeit für die Antidumping-Prüfung bereits erledigt. 

Mein Geheimtipp: Hinterlegen Sie in Ihrem Warenstamm neben der exportkontrollrechtlichen Klassifizierung auch einen Warnhinweis für laufende oder abgeschlossene Antidumping-Maßnahmen zur jeweiligen Warentarifnummer. So erkennen Sie Doppelbelastungen beim Wareneingang sofort und ohne Mehraufwand. Sie können Ihre Einkaufskalkulation direkt anpassen und die Kosten einplanen. Hierbei ist es wichtig, dass Sie bei Import der Ware jedoch auch die Verbote und Beschränkungen im elektronischen Zolltarif kontrollieren. 

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Julianna Straib-Lorenz ist Unternehmensberaterin, Autorin und Dozentin im Bereich Außenwirtschaft. Dank ihrer mehr als 16 Jahre Erfahrung im Zoll- und Logistikbereich in verschiedenen Branchen steht sie Ihnen mit Rat und […]

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