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Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht eine Bekanntmachung über die Nutzung der Allgemeinen Ausfuhrgenehmigungen (AGG) der EU

Exportieren Sie Dual-Use-Güter in Drittländer? Dann kennen Sie bestimmt die Abkürzung durch eine Allgemeine Genehmigung der Union. Nutzen Sie diese unbedingt, um sich die 9 Monate Bearbeitungszeit nach Antragstellung zu sparen. Das BAFA hat auf seiner Seite die Bekanntmachung veröffentlicht, um Ihnen die Arbeit damit zu erleichtern.

Julianna Straib-Lorenz

20.09.2024 · 4 Min Lesezeit

Exportieren Sie Dual-Use-Güter in Drittländer? Dann kennen Sie bestimmt die Abkürzung durch eine Allgemeine Genehmigung der Union. Nutzen Sie diese unbedingt, um sich die 9 Monate Bearbeitungszeit nach Antragstellung zu sparen. Das BAFA hat auf seiner Seite die Bekanntmachung veröffentlicht, um Ihnen die Arbeit damit zu erleichtern.

Die Bekanntmachung des BAFA vom 31. März 2024 hat folgende Änderung ergeben

Seit dem 1. Januar 2024 müssen Sie keine regelmäßige Meldung mehr an das BAFA machen

Wenn Sie die Bekanntmachung vom 21. Juli 2021 mit der jetzigen vergleichen, ergibt sich folgende Änderung:

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