Exportieren Sie Dual-Use-Güter in Drittländer? Dann kennen Sie bestimmt die Abkürzung durch eine Allgemeine Genehmigung der Union. Nutzen Sie diese unbedingt, um sich die 9 Monate Bearbeitungszeit nach Antragstellung zu sparen. Das BAFA hat auf seiner Seite die Bekanntmachung veröffentlicht, um Ihnen die Arbeit damit zu erleichtern.
Die Bekanntmachung des BAFA vom 31. März 2024 hat folgende Änderung ergeben
Seit dem 1. Januar 2024 müssen Sie keine regelmäßige Meldung mehr an das BAFA machen
Wenn Sie die Bekanntmachung vom 21. Juli 2021 mit der jetzigen vergleichen, ergibt sich folgende Änderung:
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